Bürger des Vatikanstaates: Austrit

Die vatikanische Staatsbürgerschaft endet

  1. Bei Kardinälen, wenn sie aus irgend einem Grund nicht mehr im Vatikanstaat (SCV) oder in Rom wohnen.
  2. Bei jedem/r Bürger/in mit der freiwilligen Aufgabe des Wohnsitzes im SCV.
  3. Bei jenen genannten Personen, wenn Würde, Auftrag, Amt oder Anstellung enden, für welche sie zum Wohnsitz im SCV verpflichtet oder ermächtigt waren.
  4. Neu zu gründende Familien, die den SCV aus Platzgründen verlassen (müssen): Der Papst lässt aus Wohlwollen zu, dass diese Familien  Wohnungen zugewiesen werden können, die im
    Eigentum des Heiligen Stuhles auf dem Territorium Italiens zu finden sind.

Nach Artikel 9 des Lateranvertrages wird derjenige, der seine SCV-Bürgerschaft verliert und über keine andere verfügt, automatisch italienischer Staatsbürger.

Die SCV-Bürger/innen müssen sich mit einer Identitätskarte (Tessera) ausstatten, die gemäss den Reglementen vom Governatorat ausgestellt wird. Von der Pflicht, sich mit einer Identitätskarte auszustatten, sind die Kardinäle mit SCV-Bürgerschaft samt Gefolge sowie die anderen im Reglement genannten Personen befreit.

Stichtag 31. Dezember 2005

Dem Staat der Vatikanstadt gehören 557 Staatsbürger an, nämlich:

  58  Kardinäle                                  (10,4 %)
293  Kleriker (Mitglieder von
        Päpstl. Einrichtungen)              (52,6 %)
  62  weitere Kleriker                         (11,1 %)
101  Mitglieder der Garde                 (18,1 %)
  43  Laien                                          (7,7 %)


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