Gesetze – neue für den Vatikan

Gesetzgebung neu

(Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz, 10.01.2009)

Der Vatikan wird von italienischer Gesetzgebung gelöst:

Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue italienische Gesetze nicht mehr automatisch auch im Vatikan. Der Staat des Papstes ändert damit eine Praxis, die seit 1929 bestand. Nach dem erneuerten vatikanischen Gesetz über Rechtsquellen, das mit Beginn 2009 in Kraft trat, müssen italienische Gesetze und Verordnungen zuerst ausdrücklich vom Vatikan gebilligt werden, um auf dessen Boden Gültigkeit zu haben. Neu ist auch, dass die vatikanische Rechtsordnung sich künftig am allgemeinen internationalen Recht und entsprechenden Verträgen des Heiligen Stuhles orientiert.