Eheannullierung in der röm. kath. Kirche – Gründe

Gründe einer Eheannullierung bzw. eines Ehenichtigkeitsverfahrens in der röm. kath. Kirche

  1. Wenn bei der Trauung keine Trauzeugen anwesend waren
  2. Prinzipielle Ablehnung von gemeinsamen Kindern
  3. Polygame Beziehung durch mindestens einen Ehepartner (Vielehe). Gegenteil: Monogamie, d. h. ein Ehepartner
  4. Äusserer Druck auf die Eheschliessung
  5. Arglistige Täuschung (z. B. Verheimlichung des wahren Geschlechtes)
  6. Muttersöhnchen
  7. Wenn sich ein Partner von Anfang die Möglichkeit einer Scheidung vorbehält
  8. Wenn sich ein Partner klar vornimmt, die Treue nicht zu halten
  9. Aversion (Abneigung) gegen Sex (medizinisches Gutachten nötig)
  10. Psychisch bedingte Eheführungsunfähigkeit (gestörtes Verhalten oder Abhängigkeiten bei der Eheschliessung, z. B. Spiel- oder Trunksucht, Bindungsunfähigkeit, starke Ichbezogenheit, anormales [ungewöhnliches] Sexverhalten)
  11. Fehlendes Abschätzen der Rechte und Pflichten einer Ehe
    →Einige Punkte in der Liste sind als Willensmängel zu taxieren.

Nachweise zur Eheannullierung: Es wurde eine Putativehe geschlossen: Frau und Mann waren im Glauben gewesen, eine Ehe zu führen, die rechtlich gesehen (kirchlich-sakramental) aber keine war. In der Putativehe werden nicht die Partner angeklagt, sondern die Ehe.

„putativ“ in der Rechtssprechung: vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten

Die katholische Kirche spricht von einer Eheannullierung oder einem  →Ehenichtigkeitsverfahren und nicht von einer Scheidung.