Exterritorien (Nachweise)

Exterritoriale Gebiete des Vatikans in und ausserhalb Roms

(nicht statische Parzellen)

  1. Alle Gebiete und Paläste/Kirchen sind auf italienischem Territorium, d. h.  viele sind ohne italienische Jurisdiktion. Analog dem Botschaftsgebäude als
  2. Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes mit besonderem völkerrechtlichem Schutz (gemäss dem Wiener Übereinkommen)
    Ohne Einwilligung des Gastes darf ein Exterritorium nicht betreten oder durchsucht werden. Ausgenommen sind auch Beschlagnahmungen oder Festnahmen.
  3. Flächenmässig ist das Staatsgebiet des Staates der Vatikanstadt (0,44 km2) viel kleiner als die exterritorialen Gebiete des Vatikans. Castel Gandolfo  allein ist schon 0,55 km2.
  4. Es sind 3 Territorien mit Gendarmen SCV besetzt: S. Giovanni in Laterano,       Castel Gandolfo, S. Maria in Galeria.
  5. Jede Kirche innerhalb Italiens, in der der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, ist während dieses Zeitraums exterritorial.
  6. Unterschiede zwischen einzelnen Territorien auf italienischem Staatsgebiet in der Form von Land, Palästen, Kirchen, Klöstern, Häusern usf.
  7. Entstehung der Exterritorien des Vatikans:

    -gekauft
    -gemietet
    -gepachtet/übernommen
    -geschenkt bekommen
    -als altes Patrimonium übernommen
    -ein anderer Besitzer als der Vatikan

→Exterritoriale Gebiete